Mittwoch, 13. Mai 2009

Seminarwoche 6

Hier die neue Wochenaufgabe:
Erstellt einen Übersichtsartikel für ein unterichtsbegleitendes Weblog, in dem die für Schüler relevanten Fakten zum Urheberrecht und zum Medienrecht sowie Tipps zum Datenschutz (Nicknames und Co) vermittelt werden.
Für die Bewältigung dieser Aufgabe solltet ihr euch intensiv mit den folgenden Lektüreempfehlungen auseinandersetzen (besonders mit der Powerpoint-Präsi vom MPZ Leipzig). Viel Erfolg!
Zum Stöbern: Literaturtipps und Materialien
Homepage des Medienpädagogischen Zentrums (-> Material -> Urheberrecht und Datenschutz in der Schule; das nötige Passwort findet ihr im Forum)
http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1
https://www.klicksafe.de/cms/upload/user-data/pdf/klicksafe_Materialien/Baustein_5.pdf

61 Kommentare:

  1. Wenn Ihr mögt, können wir (da der Arbeitsauftrag ja heute erst raus kam) uns morgen zur 7. DS online treffen. Ich selbst habe morgen bis 18:10 Uni. Was meint Ihr? Habt Ihr da Zeit?

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  2. Hallo,
    bei mir würde die 7.DS. gehen.
    lg, S100

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  3. ich bin auch dabei...
    Bis morgen...
    LG

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  4. Der letzte Link ist sehr zu empfehlen! Sehr übersichtlich und kindgerecht!
    lg, S100

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  5. Hallo,
    mir ist leider was dazwischengekommen. Gibt es noch eine andere Möglichkeit für euch? Ich kann immer zur 7. DS. Tag egal.
    liebe grüße, s100

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  6. Ich bin dann für drei Tage nicht da, könnte erst wieder am Montag. Wie schauts da bei euch aus? Wollen wir es auf Montag verschieben? Da der Arbeitsauftrag ja diesmal relativ klein ist, reicht das vielleicht?!

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  7. Super, Montag 18 Uhr geht klar.
    liebe Grüße, S100

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  8. So Leute, ich habe mir die Links durchgelesen und gemerkt, dass ich das Thema nicht so richtig nachvollziehen kann. Wahrscheinlich liegt es daran, dass ich eher der Praktiker bin, als der Theoretiker.
    Was stellt ihr euch unter der Aufgabe vor? Und wie sollen wir die lösen?

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  9. Wir sollen wohl eine Art Post (Übersichtsartikel) für Kinder (in einem fiktiven unterrichtsbegleitenden Weblog) erstellen. Das heißt, dass man den Kindern darin kurz und knapp darstellt, was mit Urheberrecht, Medienrecht und Datenschutz gemeint ist und wie sie es korrekt anwenden. Die Herausforderung ist also eher, es komprimiert und kindgemäß zu formulieren.

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  10. Also nennen wir den Artikel vielleicht "Umgang mit Medien", oder?

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  11. Gesetz über Urheberechte und verwandte Schutzrechte

    Einsatzbereich: Schutz des Urheberechts in den Bereichen Literatur, Kunst und Wissenschaft.

    Geschütze Werke: Sprachwerke; Musikwerke; Werke der Tanzkunst; Werke der bildenenden Künste; Lichtbildwerke und Ähnliches; Filmwerke und Ähnliches; wissenschaftliche und tehnische Darstellungen;
    ->Werke: persönliche geistige Schöpfungen!!!

    In Bezug auf das Internet bzw. Medienrecht folgende Verbote:
    - Software kopieren(Ausnahme:Sicherungskopie)
    - Original-Software-CD kopieren
    - Kopierschutz knacken
    - Filmen im Unterricht ohne Einwilligung der betroffenen
    - Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlichen
    - Internet-Postcat mit fremder Musik ohne Einwiligung des Urhebers


    Homepages
    Verboten:
    Fremde Mp3-Files veröffentlichen, da urheberechtlich geschützt
    Beleidigung von Personen im Gästebuch
    Link auf privtaten homepages mit illegalen Inhalten
    Fremde (lange) Texte veröffentlichen

    Nicht eindeutig
    - Fotos von Schülerns bzw. Personen nur mit Einwilligung (der Eltern)
    - Emailadressen nur mit Einwilligung
    - Telefonnummern nur mit Einwilligung
    - Namen von Personen nur mit Einwilligung (der Eltern)
    - Fremde Fotos, da mögl. Lizenzgeschützt
    - Daten der Personen (Alter, Emailadresse)
    - Audioaufnahmen mit Musik (z.b. Radiosendungen), da urheberechtlich geschützt.

    Erlaubt
    - Audioaufnahmen mit eigenen Texten, ohne Musik
    - Gästebuch bei regelmäßiger Kontrolle
    - Eigene Fotos, wenn keine Personen zu sehen sind

    Quelle:https://www.klicksafe.de/cms/upload/user-data/pdf/klicksafe_Materialien/Baustein_5.pdf

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  12. Aber das ist doch nicht wirklich kindgerecht, oder?

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  13. Machen wir es nun eigentlich für ne Grundschule oder eher für höhere Klassenstufen?

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  14. Vielleicht so anfangen?:
    Der Verfasser eines Werkes nennt sich Urheber. Mit dem Urheberrecht wird dem Verfasser das Recht an seinen Werken geschützt. Das bedeutet, dass er über die Verwertung seines Werkes selbst verfügen kann. Dieses umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. (vlg. http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht)
    ... und dann die wichtigsten Regeln aufführen, also "Du darfst XYZ," "Du darfst nicht..."

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  15. das find ich gut. Aber wissen die kinder, was ein Werk ist? Das sollten wir vielleicht näher benennen.

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  16. "Bilder, Gedichte, Aufsätze, Bücher, Zeichnungen, Musik und Fotos sind Werke, die von einem Künstler, dem Urheber, verfasst wurden."

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  17. "Sie dürfen nicht ohne Einverständnis verwender, veröffentlicht oder kopiert werden."

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  18. Stimmt, kindgerecht ist das nicht. Dein Vorschlag, Koala , klingt gut. Da kann man einen Teil aus meiner Recherche vielleicht reinnehmen.

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  19. Näher definieren würde ich "Werke" nicht, aber man könnte natürlich in Klammern einige Beispiele anführen, dann erklärt sich das von selbst. Also: ... Werke (z.B. Schauspiel, Gemälde, Gedicht) ...

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  20. das geht auch :o)
    Sagt, mal, sind nur wir drei da?
    Wo sind die anderen zwei?

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  21. Kobold ist nicht mehr in unserer Gruppe. Merke gerade, dass das Thema echt besser im Realgespräch wäre. ;-)

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  22. Vielleicht nocht: Stell dir vor, jemand würde deine Idee klauen und als seine ausgeben. Da würdest du dich sicher ärgern. Deswegen haben sich die Erwachsenen eine Regel überlegt,damit keine Ideen wie Fotos, Gedichte usw. geklaut werden.

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  23. Kobold ist nicht mehr dabei!Hatte ich bereits geschrieben!

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  24. S100: Das klingt gut. Es darf aber auch nicht zu kindlich sein. Schließlich ist es auch ein ernstes Thema.

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  25. Ja,ich weiß, aber das kommt ja noch mit dem Du darfst... du darfst nicht...
    Das dürfen ist doch schon so etwas respektvolles:-)
    Lasst uns doch mal für "Du darfst" sammeln!

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  26. Habt Ihr was "Kindgerechtes" zum Thema "Medienrecht" im Allgemeinen?

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  27. Du darfst Bilder oder Texte anderer nur verwenden, wenn diese damit einverstanden sind.

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  28. Du darfst Werke anderer nicht als deine eigenen ausgeben.

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  29. Literatur darf nur verwendet werden, wenn sie ordnungsgemäß zitiert wird. (Könnte eine gute Lernvoraussetzung sein)

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  30. Verwendete Bilder müssen mit Quelle angegeben werden.

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  31. Du darfst...
    eigene Bilder reinstellen, auf denen keine Menschen zu sehen sind. Gebäude wie Häuser etc. darfst du reinstellen.

    eigene Musik, die du selbst erschaffen hast, reinstellen.

    ein Gästebuch reinstellen, wenn das, was drinsteht kontrolliert wird. Der Sinn davon ist,dass keine Beschimpfungen sich darin finden.

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  32. Fotoerlaubnis, wenn Menschen auf den Fotos sind. (Erlaubnis einholen, bevor fotografiert wird!)

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  33. So, reicht doch erstmal zum Urheberrecht (für die Grundschule). Und was sagt Ihr nun zum Medienrecht im Allgemeinen? Was sollten wir da schreiben?

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  34. ich würde in der Schule im PC-Kabinett Software einrichten, die bestimmte Internetseiten sperrt. Die Seiten kann man auch individuell einstellen.

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  35. Fremde Bilder darf man für private Zwecke verwenden, man darf sie aber nicht weitergeben oder veröffentlichen

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  36. Musik, die bei der GEMA angemeldet ist, darf nicht kostenlos runtergeladen werden.

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  37. "Eine Musik-CD darf man kopieren und an Freunde weitergeben, aber nur Kopien von Original-CDs und nur dann, wenn sie keinen Kopierschutz besitzt, außerdem nicht viele."
    https://www.klicksafe.de/cms/upload/user-data/pdf/klicksafe_Materialien/Baustein_5.pdf

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  38. Filmaufnahmen aus dem Fernsehen sind nur für private Zwecke erlaubt

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  39. Aber nicht zu sehr jetzt vom Weblog abkommen. Da ist ja Musik nicht so wahnsinnig relevant.

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  40. http://alp.dillingen.de/ref/mp/material/medrecht+schule_alp.pdf

    unter "Medien und Schule" steht noch was für die Lehrer und Medien im Unterricht. Ist vielleicht auch wichtig...

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  41. Medienrecht: Jeder Mensch darf selbst darüber entscheiden, ob und wem er seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck preisgibt.

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  42. Tipps zum Datenschutz:
    * Überlege dir vorher ganz genau, welche Daten du von dir preisgeben möchtest. Bedenke, dass diese Daten meist schwer zu löschen sind und auch viel später noch im Internet zu finden sind.
    * Verwende immer einen Nicknamen. Er bewahrt dir im Netz deine Anonymität.
    * Hinterlasse fremden Lesern keine Adressen oder Telefonnummern.

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  43. haben wir jetzt eine gute Menge für die Aufgabe? Mir fällt dazu nichts mehr ein.

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  44. Vielleicht besser: Verwende einen Decknamen, genannt Nickname, den du dir selbst ausdenkst und dich schützt, da dein eigentlicher Name geheim bleibt für andere Personen.

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  45. Also, Urheberrecht ist ausgeschöpft. Weiß nicht, ob Medienrecht und Tipps zum Datenschutz ausgeschöpft sind, aber wem was einfällt, der schreibt es hier noch rein. Vielleicht fällt auch Nafetz noch was ein und das kann er dann als unsere Zusammenfassung/ unser Endergebnis posten.

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  46. Nicknamen würde ich aber trotzdem schreiben, ist ja wichtig zu wissen. Allerdings kann man deine genannte Erklärung dann in Klammern setzen.

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  47. Ist das Ergebnis nicht schon morgen fällig? Ob Nafetz das noch schafft?

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  48. Vielleicht besser: Verwende einen Decknamen, einen Nickname. Denke dir einen Namen aus,der dich vor anderen Personen im Internet schützt, da nur du weißt, wer sich hinter dem Nickname verbirgt.

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  49. @S100: Genau, Nicknamen würde ich auf alle Fälle mit verwenden, ist ja wichtig, zu wissen.
    @Sly: werde Nafetz eine Mail schicken, okay?

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  50. ok. Dann hoffe ich, dass die nächste Aufgabe etwas interessanter und didaktisch angehaucht ist ;o)
    Schöne Restwoche und einen schönen Feiertag wünsch ich euch.
    LG

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  51. ich wünsche euch auch einen schönen Feiertag und ein schönes Restwochenende, lg, S100

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  52. entschuldigt, dass ich gestern nicht dabei war mir is da noch was dazwischen gekommen.

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